Formate |
Preise (4c) |
||
1/1 Seite |
1.095,- Euro |
||
1/2 Seite hoch |
1/2 Seite quer |
590,- Euro |
|
1/3 Seite hoch |
1/3 Seite quer |
425,- Euro |
|
1/4 Seite hoch |
1/4 Seite quer |
1/4 Seite Eck |
310,- Euro |
1/8 Seite hoch |
1/8 Seite quer |
210,- Euro |
|
1/16 Seite hoch |
110,- Euro |
||
Stopper
|
110,- Euro |
||
|
Beilagen |
70,- Euro |
||
Druckauflage: 10.000 Exemplare
Heftumfang: 32 Seiten
Verbreitung: Sachsen
Auslagestellen: 143
Heftformat: 218 mm x 280 mm
Satzspiegel: 190 mm x 260 mm
Anschnittformate: zzgl. 3 mm Beschnittzugabe
Farben: Euro Skala (CMYK)
Datenformat: EPS, TIFF oder PDF (alle Schriften in Grafik o. Zeichenwege umwandeln), alle Bilder/Farben im CMYK-Modus 300dpi.
Malstaffel: |
ab 3 Anzeigen 5% Rabatt |
Mengenstaffel: auf Anfrage
Agenturen: 15% AE
Zahlungsbedingungen: Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erstvertriebstag.
Zahlungsziel 30 Tage.
Skonto: 2% innerhalb 14 Tagen, 3% bei Einzugsverfahren.
Zahlungen erfolgen auf das Konto Nr. 649 714 105 der GP Media GbR
bei der Postbank Berlin, BLZ 100 100 10.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
Für Anzeigenaufträge gelten unsere AGB.
Anschnittformate: 15% Zuschlag
Plazierung: 20% Zuschlag
Sonderformate und gestaltete Kleinanzeigen werden auf Grundlage
je Spalten-mm (Spaltenbreite 45 mm) berechnet: 1,10 Euro je mm,
bei Gestaltung durch den Verlag: 1,40 Euro, Farbzuschlag: 50%
Ausgabe |
Anzeigenschluss |
Druckunterlagenschluss |
Erscheinungstermin |
Dezember 2009 |
14.11.2009 |
16.11.2009 |
25.11.2009 |
Januar 2010 |
11.12.2009 |
14.12.2009 |
23.12.2009 |
Februar 2010 |
15.01.2010 |
18.01.2010 |
27.01.2010 |
März 2010 |
12.02.2010 |
15.02.2010 |
24.02.2010 |
April 2010 |
16.03.2010 |
18.03.2010 |
26.03.2010 |
Mai 2010 |
16.04.2010 |
19.04.2010 |
28.04.2010 |
Juni 2010 |
14.05.2010 |
17.05.2010 |
28.05.2010 |
Juli 2010 |
14.06.2010 |
16.06.2010 |
25.06.2010 |
August 2010 |
16.07.2010 |
19.07.2010 |
28.07.2010 |
September 2010 |
13.08.2010 |
16.08.2010 |
25.08.2010 |
Oktober 2010 |
13.09.2010 |
15.09.2010 |
24.09.2010 |
November 2010 |
15.10.2010 |
18.10.2010 |
27.10.2010 |
Dezember 2010 |
12.11.2010 |
15.11.2010 |
24.11.2010 |
blu media network UG
Sophienstraße 8
10178 Berlin
E-mail: christian.fischer@blu.fm
Telefon: 030 443198-0
GP Media GbR
GEGENPOL-Anzeigenabteilung
Lingnerallee 3
01069 Dresden
Tel.: 0351 4867775
mobil: 0177 8764501
Fax: 0351 8033400
email: anzeigen@gegenpol.net
1.
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so
hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Herausgeber zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Herausgebers beruht.
3.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht ausführbar ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik ausgedruckt, ohne das dies einer
gesonderten Vereinbarung bedarf.
4.
Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die
bei Vertretern aufgegeben wurden.
5.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigen
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Herausgeber eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubten Handlungen sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung -
ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Herausgebers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers
für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Herausgeber darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe
des betreffenden Anzeigenentgeldes beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis
zum Anzeigenschluß der auf die beanstandetet Ausgabe folgende Ausgabe geltend gemacht werden,
bei einer Einzelanzeige innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
6.
Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung gem.
§ 284 (3) BGB 30 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Verzug
tritt ohne weitere Mahnung ein. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden gemäß Rechnung
gewährt.
7.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Zinssatz
für Zahlungsverzug regelt sich nach den Bestimmungen des § 288 (1) Satz 1 BGB.
Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
8.
Der Herausgaber liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Herausgebers über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
9.
Für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert
der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Aufgeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
hat der Auftraggeber zu tragen.
11.
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Inserationsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte
durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich
tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist nur dann zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 15% und mehr
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Herausgeber dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig gegeben hat, daß dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
12.
Vom Auftraggeber angelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Vertrages.
13.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz
des Verlages vereinbart.
Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der Auftraggeber im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, so ist als
Gerichtsstand der Sitz der Herausgeber vereinbart.
14.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B.: Streik, Beschlagnahme u. dgl.)
hat der Herausgeber Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge
mit 80% der garantierten verteilten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem
Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif garantierten verteilten Auflage zu bezahlen.
Für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentliche Anzeigen bzw. Beilagen wird kein
Schadenersatz geleistet.
15.
Die Übersendung von mehr als zwei Farbunterlagen, die nicht termingerechte Lieferung der
Druckvorlage können Auswirkung auf Plazierung und Druckqualität verursachen und schließen
spätere Reklamation aus. Der Herausgeber muß sich die Berechnung entstehender Mehrkosten
vorbehalten.
16.
Konkurrenzausschluß wird nicht gewährt.
17.
Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Herausgeber
bestätigt werden.
18.
Bei Zahlungsverzug ist der Herausgeber berechtigt, ohne Nachfristsetzung unter Belastung
offener Rabatte, vom Vertrag zurückzutreten.
19.
Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die sich für den Herausgeber, besonders
auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der
Anzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Die Auftraggeber
haben den Herausgeber von Ansprüchen Dritter frei zu stellen, wobei der Herausgeber nicht
verpflichtet ist, zu prüfen, ob durch Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt
werden. Der Inserent ist verpflichtet die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung die sich
auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen
Tarifpreisen zu tragen.