blu Gegenpol Mediadaten Nr. 2 (01. Januar 2010)

Inhalt

Anzeigenformate
Anzeigenpreise
Technische Daten
Ihre Anzeigenvorlagen
Rabatte und Zahlungsbedingungen
Sonderwünsche
Termine
Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen


Formate

Preise (4c)

1/1 Seite
190 mm x 260 mm
Anschnitt: 218 x 280

1.095,- Euro

1/2 Seite hoch
93 mm x 260 mm
Anschnitt: 108 x 280

1/2 Seite quer
190 mm x 127 mm
Anschnitt: 218 x 139

590,- Euro

1/3 Seite hoch
61 mm x 260 mm
Anschnitt: 68 x 280

1/3 Seite quer
190 mm x 84 mm
Anschnitt: 218 x 93

425,- Euro

1/4 Seite hoch
45 mm x 260 mm
Anschnitt: 54 x 280

1/4 Seite quer
190 mm x 61 mm
Anschnitt: 218 x 70

1/4 Seite Eck
93 mm x 127 mm
Anschnitt: -

310,- Euro

1/8 Seite hoch
45 mm x 127 mm

1/8 Seite quer
93 mm x 61 mm

210,- Euro

1/16 Seite hoch
45 mm x 61 mm

110,- Euro

Stopper
45 mm x 61 mm
45 mm x 29 mm

110,- Euro
75,- Euro

Beilagen
je 1.000 Stück
bis 20g

70,- Euro


Technische Daten

Druckauflage: 10.000 Exemplare
Heftumfang: 32 Seiten
Verbreitung: Sachsen
Auslagestellen: 143
Heftformat: 218 mm x 280 mm
Satzspiegel: 190 mm x 260 mm
Anschnittformate: zzgl. 3 mm Beschnittzugabe
Farben: Euro Skala (CMYK)


Ihre Anzeigenvorlagen

Datenformat: EPS, TIFF oder PDF (alle Schriften in Grafik o. Zeichenwege umwandeln), alle Bilder/Farben im CMYK-Modus 300dpi.


Rabatte und Zahlungsbedingungen

Malstaffel:

ab 3 Anzeigen 5% Rabatt
ab 6 Anzeigen 10% Rabatt
ab 12 Anzeigen 15% Rabatt

Mengenstaffel: auf Anfrage
Agenturen: 15% AE
Zahlungsbedingungen: Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erstvertriebstag. Zahlungsziel 30 Tage. Skonto: 2% innerhalb 14 Tagen, 3% bei Einzugsverfahren. Zahlungen erfolgen auf das Konto Nr. 649 714 105 der GP Media GbR bei der Postbank Berlin, BLZ 100 100 10. Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. Für Anzeigenaufträge gelten unsere AGB.


Sonderwünsche

Anschnittformate: 15% Zuschlag
Plazierung: 20% Zuschlag
Sonderformate und gestaltete Kleinanzeigen werden auf Grundlage je Spalten-mm (Spaltenbreite 45 mm) berechnet: 1,10 Euro je mm, bei Gestaltung durch den Verlag: 1,40 Euro, Farbzuschlag: 50%


Termine

Ausgabe

Anzeigenschluss

Druckunterlagenschluss

Erscheinungstermin

Dezember 2009

14.11.2009

16.11.2009

25.11.2009

Januar 2010

11.12.2009

14.12.2009

23.12.2009

Februar 2010

15.01.2010

18.01.2010

27.01.2010

März 2010

12.02.2010

15.02.2010

24.02.2010

April 2010

16.03.2010

18.03.2010

26.03.2010

Mai 2010

16.04.2010

19.04.2010

28.04.2010

Juni 2010

14.05.2010

17.05.2010

28.05.2010

Juli 2010

14.06.2010

16.06.2010

25.06.2010

August 2010

16.07.2010

19.07.2010

28.07.2010

September 2010

13.08.2010

16.08.2010

25.08.2010

Oktober 2010

13.09.2010

15.09.2010

24.09.2010

November 2010

15.10.2010

18.10.2010

27.10.2010

Dezember 2010

12.11.2010

15.11.2010

24.11.2010


Kontakt

blu media network UG
Sophienstraße 8
10178 Berlin
E-mail: christian.fischer@blu.fm
Telefon: 030 443198-0

GP Media GbR
GEGENPOL-Anzeigenabteilung
Lingnerallee 3
01069 Dresden

Tel.: 0351 4867775
mobil: 0177 8764501
Fax: 0351 8033400

email: anzeigen@gegenpol.net


Allgemeine Geschäftsbedingungen der GP Media GbR zur Abwicklung des Kundenverkehrs

1.
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Herausgeber zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Herausgebers beruht.
3.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht ausführbar ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik ausgedruckt, ohne das dies einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
4.
Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben wurden.
5.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Herausgeber eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubten Handlungen sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Herausgebers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Herausgeber darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeldes beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum Anzeigenschluß der auf die beanstandetet Ausgabe folgende Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
6.
Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung gem. § 284 (3) BGB 30 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Verzug tritt ohne weitere Mahnung ein. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden gemäß Rechnung gewährt.
7.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Zinssatz für Zahlungsverzug regelt sich nach den Bestimmungen des § 288 (1) Satz 1 BGB.
Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
8.
Der Herausgaber liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Herausgebers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
9.
Für die rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Aufgeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
11.
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Inserationsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 15% und mehr beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Herausgeber dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
12.
Vom Auftraggeber angelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.
13.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der Auftraggeber im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, so ist als Gerichtsstand der Sitz der Herausgeber vereinbart.
14.
Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B.: Streik, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Herausgeber Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verteilten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif garantierten verteilten Auflage zu bezahlen.
Für nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht veröffentliche Anzeigen bzw. Beilagen wird kein Schadenersatz geleistet.
15.
Die Übersendung von mehr als zwei Farbunterlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckvorlage können Auswirkung auf Plazierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamation aus. Der Herausgeber muß sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
16.
Konkurrenzausschluß wird nicht gewährt.
17.
Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den Herausgeber bestätigt werden.
18.
Bei Zahlungsverzug ist der Herausgeber berechtigt, ohne Nachfristsetzung unter Belastung offener Rabatte, vom Vertrag zurückzutreten.
19.
Die Auftraggeber haften für alle Folgen und Schäden, die sich für den Herausgeber, besonders auf Grund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen und Beilagen und durch deren Abdruck oder Streuung ergeben können. Die Auftraggeber haben den Herausgeber von Ansprüchen Dritter frei zu stellen, wobei der Herausgeber nicht verpflichtet ist, zu prüfen, ob durch Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Inserent ist verpflichtet die Kosten des Abdrucks einer Gegendarstellung die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.